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> Aktuelles > Felssturz an der Staatsstraße 2185? | |||||||||||||||||||||||||
Am 03.03.2010 musste die Staatsstraße 2185 ab Behringers-
Zur sofortigen Beurteilung der Gefährdung war der Sachverständige der LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Dr. Kisskalt vor Ort. Nach der Begehung des Felsen mit Seilsicherung wurde deutlich, dass keine akute Gefahr besteht. Die Staatstraße konnte zunächst wieder freigegeben werden. Die Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen werden jetzt sorgfältig geplant. Das dramatische Felssturz-Unglück von Stein an der Traun gibt Anlass dazu, wieder einmal daran zu erinnern, dass Felsböschungen und Felswände in regelmäßigen Abständen auf Gefahren zu prüfen sind. Grundsätzlich gilt hier, dass der Grundstückseigentümer für Gefährdungen verantwortlich ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Erste Begehungen in 2010 haben gezeigt, dass in diesem Jahr die lang andauernde Frost-Periode nicht nur die Felsoberflächen aufgelockert sondern auch in tief liegenden Klüften und Spalten Frostsprengungen verursacht hat. Orkantief Xynthia tat mit hohen Windgeschwindigkeiten ein Übriges dazu. Vom Sturm gebogene Bäume haben mit ihren Wurzeln erhebliche Druck- und Zugkräfte in Felsspalten eingeleitet und Lockerungen verursacht. Umstürzende Bäume sind auch auf Felsvorsprünge gestürzt oder haben sich in Spalten geklemmt und so die Gefahr von Felsstürzen drastisch verschärft. Wegen der erheblichen Felssturzgefahr im Frühjahr 2010 raten wir den für die öffentliche Sicherheit zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden dringend dazu, die Situation an all den Orten zu überprüfen, wo Menschen gefährdet sein können. Dies sind insbesondere Wohnhäuser und Gewerbebetriebe am Fuß von Felswänden, aber auch Straßen, Wege und Plätze, wie z. B. Wanderparkplätze. Zur Überprüfung der Situation bieten wir Ihnen an, dass Sie ein sachverständiger Geologe der LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH vor Ort besucht und mit Ihnen zusammen betroffene Felswände oder Böschungen besichtigt. Bei dieser Gelegenheit lassen sich auch typische Gefahrenanzeichen demonstrieren, womit Kontrollen in engeren Zeitabständen durch die Behörde möglich werden. Bei Fragen zu Gefahren durch Steinschlag oder Felsstürze, aber auch zu Rutschungen oder Umweltgefährdungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Für Anfragen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten unterhält die LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH auch seit vielen Jahren eine eigene Notrufnummer, die Sie mit dem Infoblatt als Download für Notfälle archivieren können. Felsgefahren
Rutschungen
Unfälle mit Chemikalien/Öl
Notruf 01 71 / 5 59 18 75LGA Weitere Informationen Ihr Ansprechpartner
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