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> Aktuelles > Veröffentlichungen > Normen: Produkte aus Naturwerkstein | |||||||||||||||||
Von Dipl.-Ing. (FH) Joachim Deppisch (LGA) und Dipl.-Ing. (FH) Reiner Krug (DNV) Wie auch für viele andere Baustoffe, bringt die Einführung der Europäischen Normen für Naturwerkstein zum Teil deutliche Änderungen. Diese Änderungen bzw. Neuerungen beziehen sich sowohl auf die Anforderungen der einzelnen Natursteinprodukte als auch auf Prüfverfahren. Durch die Mitarbeit des DNV und der LGA in den entsprechenden europäischen Normungsausschüssen war es möglich, auf die Entwicklung der neuen Europäischen Normen Einfluss zu nehmen. Vergleicht man den Umfang der Europäischen Prüf- und Produktnormen mit den bisher national geltenden Normen, so ergibt sich eine deutliche Erweiterung des Normenumfangs ab. Völlig neu wurden Produktnormen für Rohblöcke, Rohplatten, Wandbekleidungen, Bodenplatten und Stufenbeläge, Fliesen sowie für Massivarbeiten erarbeitet. Bezüglich der Prüfnormen wird es zusätzlich zu den bisher bekannten, angewandten Normen in Deutschland auch weitere Europäische Normen z.B. bezüglich der petrographischen Beschreibung zum Gestein sowie Bestimmung der Maße und anderer geometrischer Merkmale, der kapillaren Wasseraufnahme, Alterung durch SO2 bei Feuchteeinwirkung oder Wirkung gegen thermischen Schock geben. Weitere Prüfverfahren, die jedoch für die praktische Anwendung nicht relevant sind, werden noch bearbeitet. Produktnormen für Naturstein Zukünftig wird es für die verschiedenen Anwendungen von Naturwerkstein im Hochbau eigene Normen geben, in denen die wesentlichen Anforderungen an die jeweiligen Produkte enthalten sind. Entsprechend der Bauproduktenrichtlinie dürfen zukünftig nur noch Produkte aus Naturstein verwendet werden, die die Anforderungen der betreffenden Normen erfüllen. Der Nachweis der Konformität (d.h. die betreffenden Anforderungen werden vom Bauprodukt erfüllt) erfolgt für Rohblöcke und Rohplatten sowie derzeit noch für Massivsteine nur durch eine Konformitätserklärung. Für Bekleidungsplatten, Belagsplatten und Fliesen aus Naturstein wird zusätzlich eine CE-Kennzeichnung gefordert. Das CE-Kennzeichen ist die Voraussetzung, um die von der Bauproduktenrichtlinie erfassten Produkte auf dem Europäischen Markt in-Verkehr-zu-bringen. Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle Völlig neu für Produkte aus Naturwerkstein ist die nun in den europäischen Produktnormen geforderte Erstprüfung von technischen Eigenschaften sowie die werkseigene Produktionskontrolle. Eine Erstprüfung aller relevanten Anforderungen ist grundsätzlich durchzuführen, wenn das Produkt erstmalig mit der CE-Kennzeichnung versehen wird. Hierbei dürfen Prüfergebnisse, die bereits für das Gestein nach neuen gültigen europäischen Normen ermittelt wurden, Berücksichtigung finden. Für Produkte aus Naturstein ist eine Konformitätserklärung nach System 4 vorgesehen. System 4 bedeutet, dass die Erstprüfungen und die werkseigenen Produktionskontrollen unter der Verantwortung des Herstellers liegt. Nur für Deckenbekleidungen ist das System 3 aus Sicherheitsgründen vorgesehen, welches neben den werkseigenen Produktionskontrollen die Erstprüfungen durch eine anerkannte Prüfstelle verlangt. Die durchzuführende werkseigene Produktionskontrolle sieht unterschiedliche Intervalle vor. So kann die Kontrolle täglich (z.B. bei den Abmessungen), alle zwei Jahre oder auch alle zehn Jahre erforderlich werden. Mindestens alle zwei Jahre werden dabei Prüfungen verlangt, die eine Gleichmäßigkeit der Gesteinseigenschaften belegen sollen. Dies sind die Prüfungen der Rohdichte, der Wasseraufnahme und der Biegefestigkeit. Alle anderen Eigenschaften müssen aus Qualitätssicherungsgründen spätestens nach 10 Jahren wiederholt werden. Wird durch die Ergebnisse von Kontrollprüfungen belegt, dass signifikante Schwankungen der Gesteinsqualität im Steinbruch auftreten - bei Naturstein als natürlicher Baustoff sind Schwankungen der Gesteinseigenschaften mit dem Abbaufortschritt durchaus möglich - müssen alle nach Norm geforderten Prüfungen analog der Erstprüfung wiederholt werden. Das Brandverhalten von Naturstein muss nach einer Entscheidung der europäischen Kommission nicht geprüft werden, wenn diese weniger als 1% an Asphalt enthalten. Dies trifft - bis auf wenige Ausnahmen - auf alle Natursteine zu. ... Auszug Ende Download
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