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> Prüfstatik > Brücken- und Spannbetonbau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Aufgaben der LGA-Ingenieure sind hier von einer großen Bandbreite: Von Baubehelfen wie z. B. Lehrgerüsten, Schalungen oder Hilfsabspannungen bis hin zu Unter- und Überbauten im Bau- und Endzustand erstreckt sich ihr Prüffeld bei großen Brückenbauten. Auch die regelmäßige Überprüfung des Zustandes bestehender Brücken sowie deren Begutachtung gehören dazu. Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 Es handelt sich hierbei um routinemäßige Kontrollen von Brücken als Stahlkonstruktion oder Stahl-Verbund-Konstruktion. Die Prüfung bezieht sich aber auch auf Ingenieurbauwerke wie Stützwände, Tunnel, Lärmschutzwände, Hallen oder Bahnsteigüberdachungen. Umfang und zeitliche Abfolge der Prüfung sind in DIN 1076 geregelt. Demnach sind Ingenieurbauwerke alle 3 Jahre in einer Sichtprüfung (einfache Untersuchung) und alle 6 Jahre in einer Hauptprüfung zu begutachten. Warum Brückenprüfung nach DIN 1076? Die Untersuchungen, die nur von erfahrenen Brückenbau-Ingenieuren durchgeführt werden dürfen, dienen in erster Linie der Sicherheit der Bauwerke und deren Benutzer. Sie haben aber auch eine große wirtschaftliche Bedeutung: sich abzeichnende Schäden an Bauwerken können so rechtzeitig erkannt und im „Frühstadium“ meist mit einfachen Mitteln und ohne großen finanziellen Aufwand behoben werden. Für Bauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen sind diese Untersuchungen daher vom Bundesminister für Verkehr verbindlich vorgeschrieben. Was bietet die LGA? Die LGA ist an 20 Orten in Bayern durch Ingenieure mit Schwerpunkt 'Brückenbau' vertreten. Dies garantiert Erfahrung und Kompetenz ganz in Ihrer Nähe. Für komplexe Fragestellungen verfügt die LGA über modernste Prüfmaschinen und bestausgestattete Labors, die nahezu alle Möglichkeiten der Materialprüfung ausschöpfen können. Auch wenn sich Schwierigkeiten im Gründungsbereich abzeichnen, stehen Ihnen erfahrene Geologen und Geotechnik-Ingenieure zur Verfügung. So kann die LGA auch bei anspruchsvollen Aufgaben eine kompetente, fachübergreifende, technisch und wirtschaftlich optimale Lösung anbieten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die LGA dabei zu Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet.
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