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Fliegende Bauten |
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| Doppelstockzelt |
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Standorten aufgestellt zu werden. Dies sind Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen usw.
Für die Sicherheit von Fliegenden Bauten sind ebenfalls LGA-Ingenieure verantwortlich. Sie erbringen folgende Leistungen:
- Prüfung der Stand- und Betriebssicherheit,
- Abnahmeprüfungen vor Ort,
- Erteilung bzw. Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten, deren Inhaber ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Ober-, Mittel- und Unterfranken haben,
- Erstellung von Prüfbüchern,
- Beratung.
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PrüfsachverständigeHier finden Sie eine Liste unserer Sachver- ständigen für Stand- sicherheit in Bayern. |
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