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> Prüfstatik > Fliegende Bauten
  Fliegende Bauten

Fliegende Bauten
Doppelstockzelt
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Standorten aufgestellt zu werden. Dies sind Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen usw.

Für die Sicherheit von Fliegenden Bauten sind ebenfalls LGA-Ingenieure verantwortlich. Sie erbringen folgende Leistungen:

  • Prüfung der Stand- und Betriebssicherheit,
  • Abnahmeprüfungen vor Ort,
  • Erteilung bzw. Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten, deren Inhaber ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Ober-, Mittel- und Unterfranken haben,
  • Erstellung von Prüfbüchern,
  • Beratung.

Ihr Ansprechpartner

Harald Becker

Harald Becker
Dipl.-Ing. (Univ.)

LGA Prüfstatik
Tillystraße 2
90431 Nürnberg

Tel.: +49 (0) 911 817 71-330
Fax: +49 (0) 911 817 71-339
eMail: harald.becker@lga.de

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