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> Umweltgeologie > Akkreditierungen, Anerkennungen... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsmanagement - mit Sicherheit Qualität Zertifizierung nach ISO 9001:2000 Die ISO 9001 ist die internationale Normgrundlage für Qualitätsmanagementsysteme. Alle Abläufe im Betrieb ("Prozesse") werden strukturiert geplant, überwacht und dokumentiert. Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Verbesserung im Sinne der Kundenzufriedenheit. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird durch jährliche externe Überprüfungen ("Audits") überwacht.
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2000 Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2000 bestätigt die Kompetenz für die in der Urkunde aufgeführten Verfahren. Unser Institut ist für alle relevanten Probenahmeverfahren im Bereich Altlasten (Boden, Bodenluft, Grundwasser), Trinkwasser, Abfall und Bausubstanz akkreditiert. Auch hier erfolgen im jährlichen Turnus Überprüfungen durch die DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH). Untersuchungsstelle gemäß §18 BBodSchG In Umsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes hat Bayern eine "Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten)" erlassen. Sie gilt für Sachverständige (siehe nachfolgend), die Untersuchungsstellen Probenahme und die Untersuchungsstellen Laboranalytik. Seit 2002 sollen öffentliche Aufträge im Altlastenbereich nur an entsprechend zugelassene Personen bzw. Firmen vergeben werden. Grundlage für die Zulassung als Untersuchungsstelle Probenahme ist die Akkreditierung bzw. ein Fachaudit durch das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft. Unser Institut ist für alle Probenahmebereiche (1a - 5a; Probenahme und Vor-Ort-Analytik Feststoffe, Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser, Bodenluft und Deponiegas) zugelassen. BAM/OFD-H Anerkennung für Erkundung von Bundesliegenschaften Diese Anerkennung kann ergänzend zur Akkreditierung ausgesprochen werden für die fachliche Kompetenz für Erkundungen auf Liegenschaften des Bundes z. B. Militärische Liegenschaften. Fachkundiges Büro für Rüstungsaltlasten Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat nach eingehender Prüfung der Qualifikation und Referenzen eine Liste der fachkundigen Büros für Rüstungsaltlasten aufgestellt.
Altlastensachverständiger gemäß §18 BBodSchG Ergänzend zur Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Probenahme sind mehrere unserer Mitarbeiter als Altlastensachverständige gemäß §18 BBodSchG zugelassen. Sie decken das Sachgebiet 1 ("Historische Erkundung / Flächenhafte und standortbezogene Erfassung"), das Sachgebiet 2 ("Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer") und das Sachgebiet 5 ("Sanierung") ab. Die Zulassung wird nach Überprüfung von Referenzen und eingehender mündlicher Fachprüfung vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft ausgesprochen. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Untersuchung von Boden- und Grundwasserschäden (IHK Oberfranken) Die Industrie- und Handelskammern können herausragend qualifizierte Fachleute für bestimmte Themen als Sachverständige benennen ("Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gemäß §36 GewO"). Die Bestellung setzt eine positive Bewertung durch ein Fachgremium sowie eine Prüfung voraus. LGA-Sachverständiger Fachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519 Für die Planung und Durchführung von Asbestsanierungen ist ein Fachkundiger gemäß TRGS 519 zu benennen. Dies gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Abfallrecht. Die Fachkunde wird nach Ablegen einer schriftlichen Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt bestätigt. Altlastenkoordinator gemäß BGR 128 Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen wie z. B. Altlastensanierungen oder Gebäudeabbruch ist ein Altlastenkoordinator zu bestellen. Die erforderliche Fachkunde (Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz) wird in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen. Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß BaustellVO (SiGeKo) Der SiGe-Koordinator koordiniert die verschiedenen Gewerke bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen oder bei Baustellen ab einer gewissen Größe. Zugelassener Probenehmer für Trinkwasser nach §15 Abs. 4 TrinkwV Über die Akkreditierung hinaus hat im Bereich Trinkwasser auch der Probenehmer persönlich eine Fachkundeausbildung zu absolvieren. Zertifizierter Kanalsanierungsberater Fachkundige im Bereich Kanalsanierung können nach entsprechender Ausbildung und Prüfung als Zertifizierter Kanalsanierungsberater benannt werden. Ihr Ansprechpartner
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