 |
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) |
 |
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung schreibt für Projekte und Bauvorhaben ab einer bestimmten Größe die Beurteilung der Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt vor. Zu Anlagen, die erst nach einer UVP genehmigt werden können, zählen z. B.
- Kraftwerke
- Steinbrüche
- Intensivhaltungen von Tieren
- Abfallverwertungs- und -beseitigungsanlagen
- Gefahrstofflager
- Bauplanungsrechtliche Vorhaben
Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird der Standort umfassend aufgenommen und beurteilt. Die "Ist-Situation" für die Schutzgüter
- Menschen, Tiere und Pflanzen
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter
sowie deren Wechselwirkungen sind zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Darauf aufbauend müssen die Auswirkungen des Vorhabens prognostiziert werden. Ein wichtiger Bestandteil der UVP ist das Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Auswirkungen.
Wir bieten Ihnen:
Standortaufnahme, Bewertung der "Ist-Situation" Schutzgutbetrachtung, Prognose zu Auswirkungen des Vorhabens, Strategien zur Vermeidung bzw. Minimierung von negativen Auswirkungen.
Ihr Vorteil:
Eine fachlich qualifizierte Grundlage für das behördliche Genehmigungsverfahren, erstellt von einem interdisziplinären Bearbeiterteam.
Ihr Ansprechpartner
Copyright © 1998-2012 by LGA - Alle Rechte vorbehalten. Webmaster - Impressum - Datenschutz Letzte Aktualisierung: 29.10.2010
|
|
Ökologische Produktprüfung
[an error occurred while processing this directive] |
Unser Teamstellt sich vor mehr |
Infomaterialzum Herunterladen finden Sie hier mehr |
Akkreditierungen Anerkennungen ManagementsystemEine aktuelle Übersicht unserer Urkunden. |
|