![]() |
![]() |
![]() |
| |
||
|
|
> Unternehmen > Rechtsgrundlagen und Geschichte | |||||||||||||||||||
1. Satzung der LGA Seit 1916 ist die LGA eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2. Rechtsgrundlagen öffentlicher Aufgaben Die LGA ist ein öffentliches Unternehmen in der Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Körperschaft kümmert sich also vorwiegend um "öffentliche Aufgaben". Anders als im "freien Markt" sind solche Aufgaben durch spezielle Rechtsgrundlagen geregelt und zugewiesen:
3. Aufsichtsbehörde Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die LGA dem Freistaat Bayern nach ihren Möglichkeiten zur Erfüllung übertragener Aufgaben verpflichtet. Als Aufsichtsbehörde fungiert die Regierung von Mittelfranken. Sie überwacht die Einhaltung geltenden Rechts, insbesondere des Satzungsrechts ("Rechtsaufsicht"). Fachlichen Weisungen ist die LGA von daher nicht ausgesetzt (§ 1 Nr. 1 und § 19 der Satzung). Im staatlich geregelten Bereich der Prüfstatik führt die oberste Baubehörde die Fachaufsicht. 4. Geschichte Die Ursprünge der LGA, die ins Jahr 1869 zurückreichen und die geschichtliche Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte können Sie in einer ausführlichen Geschichte nachlesen.
Copyright © 1998-2012 by LGA - Alle Rechte vorbehalten. |
|
|||||||||||||||||||