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> Aktuelles > Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
  Bedarfsgegenstände mit
...Lebensmittelkontakt - Info zu Richtlinie 2007/19/EG

Aktuelles: 11.04.2007

Am 30.03.2007 wurde folgende Richtlinie erlassen:
Richtlinie 2007/19/EG zur Änderung der Richtlinie 2002/72/EG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und der Richtlinie 85/572/EWG des Rates über die Liste der Simulanzlösemittel für die Migrationsuntersuchungen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

In dieser Richtlinie wird u.a. eine umfassende Konformitätser-
klärung
gefordert für Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff für den Lebensmittelkontakt. Dies gilt somit für alle Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff wie Küchenartikel, Haushaltsfolie, Frischhalte- und Vorratsdosen, Verpackungen für Lebensmittel sowie für die dafür verwendeten Materialien.
Diese Konformitätserklärung muss auf allen Vermarktungsstufen beigefügt werden, außer im Einzelhandel.
Die Richtlinie ist im Amtsblatt der Europäischen Union L 91 vom 31.03.07 abgedruckt europa.eu, der Text der Konformitätserklärung ist in Anhang VIa der Richtlinie wiedergegeben.

Unter anderem wurden auch Regelungen für die Verwen-
dung von Phthalatweich-
machern aufgenommen.
Die Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie bis spätestens 1. April 2008 umsetzen.


Ab dem 1. April 2009 werden die Herstellung und die Einfuhr von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln, die nicht der Richtlinie entsprechen, verboten.
Für einzelne Beschränkungen und Spezifikationen dieser Richtlinie (z.B. hinsichtlich der Verwendung von Phthalaten) gelten andere Fristen.

Das Fachzentrum Chemische Produktprüfung der LGA QualiTest GmbH führt für Sie die für die Erstellung der Konformitäts-
erklärung erforderlichen Untersuchungen routinemäßig durch.


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