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  Elektrotechnik

untersuchen, prüfen, überwachen, begutachten, qualifizieren

Prüfungen nach Landesbauordnung, Baurecht

An Bauten, die öffentlich zugänglich sind, werden nach Länderbaurecht besondere Anforderungen gestellt. Je nach Art, Nutzung und Größe des Gebäudes gelten andere baurechtliche Verordnungen.

Unsere eigenverantwortlichen Sachverständigen (SVBau) prüfen den ordnungsgemäßen Zustand von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen in folgenden Gebäuden:

  • Garagen
  • Verkaufsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Industrie
  • Hochhäuser

Prüfungen nach den Bestimmungen der Sachversicherer

Gemäß Klausel 3602 der VdS-Schadenverhütung GmbH ist festgelegt, dass in bestimmten Prüfzyklen (meist 1- oder 2-jährig) die elektrischen Anlagen durch einen anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind.

Zu diesen Anlagen gehören:

  • Nieder-, Mittel- und Hochspannungsanlagen
  • Versorgungsnetze
  • Elektroinstallationen

Aus der Kombination der Prüfungen nach den Bestimmungen der Sachversicherer und der Berufsgenossenschaften erreichen Sie eine komplette Überwachung Ihrer elektrischen Anlage.

Prüfungen des baulichen Brandschutzes

Wir überprüfen den baulichen Brandschutz Ihres Gebäudes bezüglich:

  • der Brandabschnitte auf Größe, Anordnung und ihrer Abgrenzung
  • Begutachtung der Flucht- und Rettungswege
  • der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Prüfung des Blitz- und Überspannungsschutzes

Alle Einrichtungen, die zum Schutz vor Überspannungen notwendig sind, werden durch unsere Sachverständigen während der Bauphase oder bei wiederkehrenden Prüfungen bewertet.

  • Innerer- u. äußerer Blitzschutz
  • Potentialausgleich
  • Blitzstrom- u. Überspannungsableiter
  • Trennfunkenstrecken
  • Schirmungen
  • Blitzschutzzonen

Prüfzentrum Anlagensicherheit, ihr Dienstleistungspartner für:

  • Prüfung elektrischer Anlagen
  • Prüfungen gemäß den Auflagen des VdS in Industrie- und Gewerbebetrieben (Klausel 3602)
  • Prüfungen gemäß den Auflagen der Bauaufsichtsbehörden in Sonderbauten (z.B. Garage, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten) und in sonstigen Gebäuden besonderer Art und Nutzung
  • Baubegleitende Prüfungen
  • Prüfungen von Nieder-, Mittel- und Hochspannungsanlagen
  • Prüfungen von Betriebsmitteln gemäß BGV A3 und GUV-VA3
  • Erst- und wiederkehrende Prüfungen von Brandmelde-, Alarmierungs- und Einbruchsmeldeanlagen
  • Erst- und wiederkehrende Prüfungen der Ableitfähigkeit von Fußböden
  • Prüfungen von Blitzschutzanlagen
  • Thermographie von Elektroanlagen
  • Prüfung von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Prüfung von CO-Warnanlagen
  • Untersuchungen und Beratung bei technischen Problemen
  • Beratung zur Betriebssicherheitsverordnung
  • Gutachten bei Personen- und Sachschäden
  • Schulung von Fachpersonal

Wichtige Prüfzeichen

Prüfzeichen LGA - Blitzschutz


Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner

Thomas Zeier

Thomas Zeier
Dipl.-Ing. (FH)

TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH
Tillystraße 2
90431 Nürnberg

Tel.: +49 (0) 911 655-58 71
Fax: +49 (0) 911 655-58 76
eMail: thomas.zeier@de.tuv.com

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