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> Bautechnik > Elektrotechnik | ||||||||||||||||||||||||||||
untersuchen, prüfen, überwachen, begutachten, qualifizieren Prüfungen nach Landesbauordnung, Baurecht
An Bauten, die öffentlich zugänglich sind, werden nach Länderbaurecht besondere Anforderungen gestellt. Je nach Art, Nutzung und Größe des Gebäudes gelten andere baurechtliche Verordnungen. Unsere eigenverantwortlichen Sachverständigen (SVBau) prüfen den ordnungsgemäßen Zustand von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen in folgenden Gebäuden:
Prüfungen nach den Bestimmungen der Sachversicherer
Gemäß Klausel 3602 der VdS-Schadenverhütung GmbH ist festgelegt, dass in bestimmten Prüfzyklen (meist 1- oder 2-jährig) die elektrischen Anlagen durch einen anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind. Zu diesen Anlagen gehören:
Aus der Kombination der Prüfungen nach den Bestimmungen der Sachversicherer und der Berufsgenossenschaften erreichen Sie eine komplette Überwachung Ihrer elektrischen Anlage. Prüfungen des baulichen Brandschutzes Wir überprüfen den baulichen Brandschutz Ihres Gebäudes bezüglich:
Prüfung des Blitz- und Überspannungsschutzes Alle Einrichtungen, die zum Schutz vor Überspannungen notwendig sind, werden durch unsere Sachverständigen während der Bauphase oder bei wiederkehrenden Prüfungen bewertet.
Prüfzentrum Anlagensicherheit, ihr Dienstleistungspartner für:
Wichtige Prüfzeichen
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