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> Bautechnik > Prüfen, Überwachen, Zertifizieren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Materialprüfung hat eine bedeutende und jahrzehntelange Tradition im Hause LGA. Die Aufgaben des seit 1909 bestehenden Materialprüfungsamtes im Bereich des Bauwesens werden heute überwiegend durch die LGA Bautechnik GmbH weitergeführt und weiterentwickelt. Wir prüfen, güteüberwachen die Herstellung und zertifizieren Bauprodukte und Bauarten im gesetzlich geregelten und im freiwilligen - gesetzlich nicht geregelten - Bereich. Der gesetzlich geregelte Bereich umfasst die Bauprodukte und Bauarten (Bauverfahren), die nach nationalen Regeln den Übereinstimmungsnachweis Ü oder nach der europäischen Bauproduktenrichtlinie eine Konformitätsbescheinigung und die CE-Kennzeichnung benötigen. Der freiwillige Bereich der Prüfung und Zertifizierung umfasst Bauprodukte, an die keine wesentlichen Anforderungen gestellt werden, die also weder das Ü- noch das CE-Zeichen benötigen und deren Qualität durch LGA-Zertifikate wie "LGA tested", "LGA tested Quality" oder "LGA - Bauart geprüft und überwacht" nachgewiesen werden. Eine freiwillige Zertifizierung hinsichtlich der Prüfung zusätzlicher Eigenschaften und einer Überwachung der Produktherstellung ist auch bei geregelten Bauprodukten und Bauarten möglich.
Bauprodukte nach den Landesbauordnungen und europäischer Bauproduktenrichtlinie Die Landesbauordnungen regeln die grundsätzlichen Nachweise bzw. Nachweisverfahren für die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten, an die wesentliche Anforderungen zu stellen sind. Diesbezügliche Regelungen aus der europäischen Bauproduktenrichtlinie, in Deutschland umgesetzt durch das Bauproduktengesetz, sind bereits berücksichtigt. Die Bauproduktenrichtlinie hat den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum zum Ziel. Sie regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt schrittweise mit der Veröffentlichung harmonisierter europäischer technischer Spezifikationen. Das sind Europäische Normen (EN) oder Europäische Technische Zulassungen (ETZ bzw. ETA). Die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung wird durch die Mitgliedstaaten durch Bekanntmachung mit Angabe der anzuwendenden Klassen und Leistungsstufen geregelt. In Einzelfällen kann bei bestimmten Bauprodukten neben dem CE-Zeichen in Deutschland auch noch das Übereinstimmungszeichen erforderlich werden. Geregelte Bauprodukte und Bauarten, wie auch von der Regel abweichende und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten werden vom Deutschen Institut für Bautechnik
Übersicht über Anerkennungen Die LGA Bautechnik ist eine der großen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) für Bauprodukte, die nach nationalen Regeln zu beurteilen sind (Kennzeichen: BAY02) und anerkannte "notifizierte Stelle (Notified Body)" nach Bauproduktenrichtlinie mit der Kennnummer 0780 CPD. Umfangreiche Prüfeinrichtungen für die Prüfungen sind an den LGA-Standorten Nürnberg und Würzburg vorhanden. Mit ca. 1000 Überwachungs- und Zertifizierungsverträgen (davon über 250 im Ausland) zählen wir zu den bedeutendsten PÜZ-Stellen Deutschlands. Die Anerkennungen erstrecken sich auf eine breite Produktpalette - vom Zement bis zum Fertighaus - und sind im Einzelnen den beigefügten Zusammenstellungen zu entnehmen.
Bei den bauaufsichtlich geregelten Zertifizierungen kommen folgende Zertifikate und Zeichen zur Anwendung: Die bauaufsichtlichen Anerkennungen der LGA Bautechnik gelten in allen Bundesländern, bezüglich der Bauproduktenrichtlinie sogar im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EG und z. T. EFTA).
Einzelheiten zu den Bauprodukten nach Landesbauordnungen Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten. Detaillierte Zusammenhänge sind in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, nachzulesen (z. B. Sonderhefte 24 und 25 vom August und November 2001). Geregelte Bauprodukte entsprechen den in der Bauregelliste A Teil 1 bekanntgemachten technischen Regeln oder weichen nicht wesentlich davon ab. Nicht geregelte Bauprodukte sind Bauprodukte, die wesentlich von den in der Bauregelliste bekanntgemachten technischen Regeln abweichen oder für die es keine technischen Baubestimmung gibt. Sie bedürfen hinsichtlich ihrer Verwendung in Bauwerken.
Geregelte und nicht geregelte Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit in dem für sie geforderten Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist und sie deshalb das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen. Hierbei unterscheidet man entsprechend der Bedeutung des jeweiligen Bauproduktes für die Sicherheit, Gesundheit usw. Menschen, Tiere und Umwelt drei Arten:
Einzelheiten zu Bauprodukten nach Bauproduktenrichtlinie Bauprodukte, für die es bekannt gemachte harmonisierte Europäische Normen gibt, müssen das CE-Zeichen und die geforderte zusätzliche Kennzeichnung tragen. Bauprodukte, die einer Europäischen Technischen Zulassung entsprechen dürfen die festgelegte CE-Kennzeichnung tragen. Die Harmonisierung ist bei Europäischen Normen immer im Anhang (Annex) ZA geregelt. Hier sind die wesentlichen Produktmerkmale (Eigenschaften), die erforderlichen Prüfungen und das anzuwendende Konformitätsbescheinigungsverfahren festgelegt. Die Bauproduktenrichtlinie kennt 6 Stufen der Konformitätsbescheinigung:
Anmerkung: Drittstelle ist eine notifizierte Prüf- und/oder Überwachungsstelle Weitere Anerkennungen und Zertifizierungen auf dem Gebiet der Bauprodukte Außerhalb des gesetzlich geregelten Bereichs der Landesbauordnungen und des BauPG hält die LGA Bautechnik GmbH folgende privatrechtliche Anerkennungen.
Zertifizierung von Bauprodukten im freiwilligen Bereich. Auf Grundlage von Normen und/oder Prüfrichtlinien (die bei Bedarf auch von der LGA Bautechnik GmbH erarbeitet werden) bieten wir nach Prüfung und Überwachung der Herstellung folgende Zertifizierungen u. a. für die sonstigen Bauprodukte an: Vertragsgrundlage für die regelmäßige Überwachung der Herstellung von Bauprodukten und der Zertifizierung ist ein Überwachungs- und Zertifizierungsvertrag zwischen dem Hersteller und der LGA Bautechnik GmbH.
Zusammenarbeit mit Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im Ausland Die LGA Bautechnik ist Mitglied im internationalen Netzwerk ECI ICE (VERLINKUNG!), dem Prüf- und Zertifizierungsinstitute aus Kroatien, Österreich, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn angehören. Ziele dieser Zusammenarbeit sind der Informationsaustausch über rechtliche und technische Anforderungen in den Staaten, die Zusammenarbeit bei Prüfungen und Überwachungen, die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen und der Informationsservice für Hersteller, exportierende und importierende Firmen. Ihr Ansprechpartner Leiter der Zertifizierstelle für Bauprodukte
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