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CE-Zeichen |
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Beschreibung / Aussage
Die CE-Kennzeichnung (Communauté Européenne) bringt die Übereinstimmung (Konformität) eines Produktes mit den Mindestanforderungen der jeweils anzuwendenden EU-Richtlinien zum Ausdruck. Jeder Hersteller - ob in der EU oder in Drittländern - muß bei allen Produkten, die in den Geltungsbereich von EU-Richtlinien fallen (z. B. Spielwaren), die CE-Kennzeichnung anbringen. Das Konformitätsbewertungsverfahren kann sowohl vom Hersteller (Hersteller-Selbsterklärung) als auch von einer benannten Stelle (CE 0125 = LGA) durchgeführt werden. Die CE-Kennzeichnung ist kein Nachweis für geprüfte Qualität, sondern ein reines Verwaltungszeichen, um den freien Warenverkehr in Europa zu vereinfachen. Eine klare Aussage über die Qualität eines Produktes liefern nur freiwillige Prüfzeichen, wie das LGA Qualitäts-Zertifikat
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AnkündigungenNeu und innovativ Die modernste EMV-Absorber-Halle steht in der LGA in Nürnberg. Pressemeldung
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Schadstoffgeprüfte Produkte
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