Informationen für Planer
Informationen für Tragwerksplaner und Architekten
Die LGA als Partner im Planungsprozess
Als Architekt oder Tragwerksplaner planen Sie für den Bauherrn standsichere, ästhetisch ansprechende und funktionale Bauwerke und überwachen deren Ausführung. Außerdem sind Sie im Bauwerkserhalt und in der Gebäudesanierung tätig. Dabei beachten Sie vielfältige Anforderungen, so z. B. an die Standsicherheit, den Wärme- Schall- und Brandschutz oder an den Umweltschutz. Sie sorgen dafür dass die Bauordnungen der Länder sowie die technischen Baubestimmungen eingehalten sind und liefern die entsprechenden Nachweise, die für eine Baugenehmigung erforderlich sind. In diesem Planungsprozess überprüfen die Prüfämter der LGA die Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise (statische Berechnungen) und Nachweise der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile. Auch zu Fragen des Bauwerkserhaltes bzw. der Bauwerkssanierung stehen Ihnen die Gutachter der LGA zur Verfügung. Sowohl als Prüfstatiker als auch als Gutachter verstehen sich die Ingenieure der LGA als Ihre Partner, die Sie bei der Lösung vielfältiger Probleme unterstützen können.
Was bietet Ihnen die LGA an Dienstleistungen?
Prüfung von Standsicherheitsnachweisen (Prüfstatik)
Die Prüfämter der LGA prüfen im Auftrag von Behörden bautechnische Nachweise für Sonderbauten. Die Prüfamtsleiter und deren Stellvertreter sind bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau auch als Prüfsachverständige für Standsicherheit registriert, so dass sie bei dafür vorgesehenen Bauvorhaben auch im direkten Auftrag des Bauherrn tätig werden können.
Einen Überblick über Fragen zu Prüfpflicht und die Verfahrensabläufe in Bayern kann Ihnen die Broschüre der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Bauen in Bayern geben (Download PDF).
Den kommentierten Kriterienkatalog zur Beurteilung der Prüfpflicht finden Sie auf der Homepage der des Bayerischen Innenministeriums (Download PDF).
Weitere Informationen zur Prüfung von Standsicherheitsnachweisen
Erstellen von Gutachten zu Fragen der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit
In der LGA sind von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig, die auch als Gerichtsgutachter zugelassen sind.
Bauwerksmonitoring (BauConsult)
Unter der elektronischen Bauwerksüberwachung oder auch Bauwerksmonitoring versteht man eine fortlaufende messtechnische, Sensor gestützte Überwachung und ingenieurmäßige Bewertung des Zustandes von Bauwerken.
Weitere Informationen zu Bauwerksmonitoring
Wiederkehrende Bauwerksprüfungen
Genauso wie Inspektionen bei Autos deren Sicherheit und Langlebigkeit sicherstellen, helfen wiederkehrende Bauwerksprüfungen beim Erhalt von bestehenden Gebäuden oder Brücken. Umwelteinflüsse und intensive Nutzung hinterlassen ihre Spuren, die im Lauf der Zeit zu Schäden führen können. Bei regelmäßiger Überprüfung durch die Ingenieure der LGA können Mängel frühzeitig erkannt werden. Eine rechtzeitige Sanierung kann die Nutzungsdauer erheblich verlängern. Spätere weitaus aufwendigere und teurere Reparaturen oder ein frühzeitiger Abriss werden dadurch vermieden.
Weitere Informationen zu Brückenprüfungen nach DIN 1076
Prüfung und Genehmigung von fliegenden Bauten
Fliegende Bauten sind gemäß Definition der Landesbauordnungen „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden“. Zu den fliegenden Bauten zählen Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen, Reklametürme, Container, Zelte aller Art, Tragluftbauten, Fahrgeschäfte (von der Schiffschaukel bis zum Riesenrad), Belustigungsgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen usw. Baustelleneinrichtungen und Anlagen in Freizeitparks sind keine fliegende Bauten.
Weitere Informationen zu Fliegende Bauten
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Eine komplette Liste der Dienstleistungen der LGA finden Sie in der Rubrik Dienstleistungen