Zustandsüberwachung von Turmanlagen

Aufgabe

Grundsätzlich hat der Eigentümer oder der Unterhaltungspflichtige von baulichen Anlagen diese unter anderem so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden (Musterbauordnung sowie Bauordnung der Länder). Dieser Grundsatzforderung kann mit der Durchführung von regelmäßigen Zustandskontrollen bzw. Prüfungen nachgekommen werden.

Die regelmäßige Prüfung hat den Zweck, eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, bevor Beeinträchtigungen der Standsicherheit eintreten.

Prüfgrundlagen: DIN 1056, DIN 1076, DIN 4131, VDI 6200, Ri 804

Zu den prüfpflichtigen Bauwerken zählen:

  • Masten
  • Antennentragwerke
  • Beobachtungstürme
  • Wachtürme
  • Schornsteine
  • etc.

 

 

Beipiele prüfpflichtiger Bauwerke

 

 

Unsere Leistungen

  • Bauwerksprüfung und Dokumentation
  • Sonderprüfungen aus besonderem Anlass (z.B. Anprall oder Sturm)
  • Zerstörungsfreie Prüfungen

Ihr Ansprechpartner:

  • Sven Homburg
  • M. Eng.

LGA Bautechnik GmbH
Tillystraße 2
90431 Nürnberg