Bautechnische Beweissicherung
Neutrale gerichtliche und außergerichtliche Beweissicherungsverfahren
Vor Beginn einer neuen Baumaßnahme, sollte zwingend eine bautechnische Beweissicherung gem. DIN 4123 (Beweissicherungsverfahren) der Bestandsbebauung durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine sachverständige Erfassung und objektive Dokumentation des baulichen Zustands der Bestandsbebauung unmittelbar vor der geplanten Neu- oder Umbaumaßnahme. Die Beweissicherung beschränkt sich dabei nicht nur auf die äußere Gebäudehülle eines Einfamilienhauses, sondern wird über den ganzen Einflussbereich der Neubaumaßnahme befindliche Bebauung durchgeführt. Das sind z.B. Ingenieurbauwerke (Brücken oder Tunnel), Verkehrsanlagen, Straßen, Gehwege und Freiflächen oder auch einfache Gartenzäune oder gepflanzte Hecken.
Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung „vor Beginn einer Baumaßnahme“ zu sichern, zu dokumentieren und gegebenenfalls sachverständlich zu beurteilen. Durch eine professionelle Beweissicherung kann aufgrund dieser Schadensdokumentation der LGA klar zwischen bereits vorhandenen Altschäden und baubedingt entstandenen neuen Schäden unterschieden werden. Die bautechnische Beweissicherung der LGA schützt dabei den Bauherrn nachhaltig vor eventuellen Schadenersatzforderungen geschädigter Bewohner. Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger oder Baulastträger der Bebauung im Einflussbereich der Baumaßnahme können aufgrund unserer Dokumentation aber auch problemlos geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Unsere Leistungen
- Bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123
- Sachverständige Beurteilung des IST- Zustandes von Bauwerken
- Veränderungsfeststellungen im Fall von neuen Schäden