Prüfen – Überwachen – Zertifizieren
Als anerkannte, akkreditierte und notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle nach LBO und notifizierte Stelle nach EU-BauPVO) begleiten wir Sie auf Basis nationaler, europäischer und internationaler Grundlagen weltweit aktiv als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle. Zuverlässig, neutral, unparteilich und unabhängig unterstützen wir Sie mit fachlicher Kompetenz und absoluter Diskretion.
Hier finden Sie eine Liste der zertifizierten Produkte/Kunden: Liste als PDF
Bei Fragen wenden Sie sich an zertifizierung@lga.de.
Hier finden Sie eine Liste der der geprüften Produkte im System 3: Liste als PDF
Bei Fragen wenden Sie sich an LGAMS@lga.de.
Allgemeine Anfragen
Prüfung, Inspektion und Zertifizierung
- Allgemeine Information zur Prüfung und Zertifizierung Information zur Püfung und Zertifizierung (PDF).
- Wenn Sie eine Anfrage stellen wollen, so nutzen Sie bitte das Anfrageformular (PDF).
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LGA Bautechnik GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Regelungen zum Datenschutz der LGA finden Sie hier.
Die notifizierte Stelle bzw. Zertifizierungsstelle stellt auf Anfrage weitere Informationen, wie die Prüf- oder Zertifizierungsprogramme, ein Muster des Zertifizierungsvertrages, sowie Checklisten für die Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle zur Verfügung und beantwortet weitere Fragen gerne schriftlich, per E-Mail oder telefonisch.
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Beschwerde- und Einspruchsverfahren der LGA Bautechnik GmbH
Jeder Kunde hat die Möglichkeit sich bezogen auf eine Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistung zu beschweren, egal ob es eine Rechnung, Prüf- oder Zertifizierungsaussage betrifft. Wir akzeptieren jede Art der Übermittlung einer Beschwerde z.B. über unser Formular, per Post, telefonisch oder persönlich. Wir bestätigen den Eingang einer Beschwerde schriftlich, üblicherweise binnen 14 Tagen ab Beschwerdeeingang.
Wenn sich eine Beschwerde auf mindestens einen der folgende Punkte bezieht:
- die Ablehnung, eine Zertifizierung fortzusetzen,
- Verlangen nach Korrekturmaßnahmen,
- Änderungen/Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
- Entscheidungen, eine Zertifizierung abzulehnen, auszusetzen oder zurückzuziehen
wird eine solche Beschwerde als Einspruch behandelt.
Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen. Die Konformitätsbewertungsstelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung. Wenn ein Einspruchsführer nicht mit der Begründung zu den Gründen des Einspruchs übereinstimmen kann und dies erneut mitteilt, sind wir verpflichtet, zur Schlichtung das Gremium zur Wahrung der Unabhängigkeit (Lenkungsgremium) zu involvieren. Dieses stehende Gremium ist aus Vertretern der Wirtschaft, Verbrauchern und Behörden zusammengesetzt und vermittelt als Schlichtungsstelle zwischen Einspruchsführer und LGA, wenn keine Einigung zwischen der LGA und einem Einspruchsführer erzielt werden kann. Sollte trotz Einbeziehung der Schlichtungsstelle eine Einigung unmöglich sein, steht es einem Einspruchsführer frei relevante Behörden und/oder die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu informieren. Jeder Nicht-LGA-Kunde dessen Antrag zur Teilnahme an einem Zertifizierungsprogramms abgelehnt wurde, hat das Recht einen Einspruch dagegen zu erheben. Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde/ des Einspruchs erhält der Beschwerde-/ Einspruchsführer immer eine abschließende Antwort
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Anerkennungen im Überblick
- Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065
- Notifizierung gemäß EU-Bauproduktenverordnung (NB 0780)
- Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) nach Landesbauordnung (BAY02)
- Überwachung von Beton der Überwachungsklasse 2 und 3
- Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025
- Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV
- RAP Stra Prüfstelle
- Materialprüfungsamt der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern KdöR (LGA MPA)
- EBA-Gutachter
- BASt-Anerkennung als Prüfstelle für Fahrbahnmarkierungen
- BASt-Anerkennung als Prüf- und Überwachungsstelle für die Ausführung nach den ZTV – ING
- Prüfstelle nach Landesbauordnung (BAY35)
Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065
Die LGA Bautechnik GmbH ist auf der Grundlage von DIN EN ISO/IEC 17065 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle — DAkkS GmbH — akkreditiert. Eine Übersicht über die Tätigkeitsbereiche der akkreditierten Zertifizierungsstelle entnehmen Sie bitte der Akkreditierungsurkunde mit Anlage (PDF).
Kontaktaufnahme: Zertifizierung@lga.de
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Zuständige Fachabteilungen
Notifizierung gemäß EU-Bauproduktenverordnung (NB 0780)
Die LGA Bautechnik GmbH besitzt als notifizierte Stelle (NB 0780) zahlreiche Notifizierungen gemäß europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) als Produktzertifizierungsstelle, Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle und Prüflabor. Eine Übersicht der Notifizierungen und der zugehörigen Bauprodukte entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden DIBt-Notifizierungsbescheid (PDF) oder dem NANDO-CPR Auszug (PDF).
Kontaktaufnahme: Zertifizierung@lga.de
Ihre Ansprechpartner
Zuständige Fachabteilungen
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) nach Landesbauordnung (BAY02)
Die LGA Bautechnik GmbH besitzt zahlreiche Anerkennungen als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung Bayern. Eine Übersicht der anerkannten PÜZ-Stellen und der zugehörigen Bauprodukte entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden DIBt-Bescheid (PDF) oder dem Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (PDF).
Kontaktaufnahme: Zertifizierung@lga.de
Ihre Ansprechpartner
Zuständige Fachabteilungen
Überwachung von Beton der Überwachungsklasse 2 und 3
Die LGA Bautechnik GmbH ist anerkannte Überwachungsstelle für die Überwachung des Herstellens und des Einbaus von Beton der Überwachungsklassen 2/3 nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3.
Kontaktaufnahme: betonbaustelle@lga.de
Nachfolgend finden Sie ein Informationsschreiben und das Baustellenmeldeformular
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Sven Dotzauer
Leiter der Überwachungsstelle
Tel.: +49 (0) 911 817 71-445
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Klinger
Überwachungsbeauftragter
Tel.: +49 (0) 931 4196-139
Dirk Schöner
Überwachungsbeauftragter
Tel.: +49 (0) 911 817 71-448
Zuständige Fachabteilungen
Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025
Die LGA Bautechnik GmbH ist auf der Grundlage von DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle — DAkkS GmbH — akkreditiert. Die DAkkS GmbH ist gemeinsam mit der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) Unterzeichner des „ILAC Mutual Recognition Arrangement (MRA)“. Dieses multilaterale Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung der Prüf- und Kalibrierleistungen akkreditierter Laboratorien in allen ILAC-Mitgliedsstaaten. Eine Aufstellung der akkreditierten Prüfverfahren ist der Anlage zur Akkreditierungsurkunde (PDF) zu entnehmen.
Wenn Konformitätsaussagen in Bezug zu einer festgelegten Anforderung in Prüfberichten getroffen werden, müssen Entscheidungsregeln zur Berücksichtigung der Messunsicherheiten definiert werden. Diese finden Sie hier: Entscheidungsregeln zu Konformitätsaussagen in Prüfberichten (PDF)
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Sven Dotzauer
Beton. Baustoffe. Bauwerke.
Tel.: +49 (0) 911 817 71-445
E-Mail: sven.dotzauer@lga.de
Dipl.-Ing. (FH) Dieter Straußberger
Infrastruktur
Tel.: +49 (0) 911 817 71-400
E-Mail: dieter.straussberger@lga.de
Zuständige Fachabteilungen
Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV
Die LGA Bautechnik GmbH ist vom Bayerischen Landesamt für Umwelt als Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) anerkannt. Die Anerkennung (PDF) umfasst folgende Gebiete:
- Prüfung von Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Erstellung von Gutachten für die Erfüllung der Gewässerschutzanforderungen und Eignungsfeststellungen von Anlagen
- Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben
Die Anerkennung ist in allen Bundesländern gültig.
Kontaktaufnahme: svo.awsv.lga@lga.de
Antrag
- Wenn Sie eine Antrag zum Abschluss eines Überwachungsvertrages zur Anerkennung als Fachbetrieb nach WHG stellen wollen, so nutzen Sie bitte das Antragsformular (PDF)
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LGA Bautechnik GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Regelungen zum Datenschutz der LGA finden Sie hier.
Die Sachverständigenorganisation stellt auf Anfrage weitere Informationen, zur Verfügung und beantwortet weitere Fragen gerne schriftlich, per E-Mail oder telefonisch.
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Georg Hubatschek
Leitung der Sachverständigenorganisation
Tel.: +49 (0) 911 817 71-447
Zuständige Fachabteilungen
RAP Stra Prüfstelle
Die Anerkennung der LGA Bautechnik GmbH erfolgte auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau" (RAP Stra 15) durch das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Eine Übersicht der Tätigkeitsbereiche entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Anerkennungsbescheid (PDF).
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Holger Wöhler
Leiter der Prüfstelle
Tel.: +49 (0) 911 817 71-410
E-Mail: Holger.Woehler@lga.de
Dipl.-Ing. (FH) Marina Mende
Stellv. Leiterin der Prüfstelle
Tel.: +49 (0) 911 817 71-407
E-Mail: Marina.Mende@lga.de
Zuständige Fachabteilungen
Materialprüfungsamt der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern KdöR (LGA MPA)
Die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern KdöR ist Mitglied des VMPA - Verband der Materialprüfanstalten e.V. Die Bestätigung dieser Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Urkunde des VMPA (PDF).
Kontaktaufnahme: MPA@lga.de
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Mark Schüßler
Leitung des Materialprüfamtes
Tel.: +49 (0) 911 817 71-213
E-Mail: mark.schuessler@lga.de
EBA-Gutachter
Mitarbeiter der LGA Bautechnik GmbH sind vom Eisenbahnbundesamt (EBA) anerkannte Gutachter.
Ihre Ansprechpartner
Dr.-Ing. Yifeng Hu
Erd- und Grundbau, Felsbau
Tel.: +49 (0) 911 817 71-294
E-Mail: Yifeng.Hu@lga.de
Dr.-Ing. Bernd Müllner
Erd- und Grundbau
Tel.: +49 (0) 911 817 71-292
E-Mail: Bernd.Muellner@lga.de
Dipl.-Ing. Ulrich Sieler
Erd- und Grundbau, Felsbau
Tel.: +49 (0) 911 817 71-423
E-Mail: Ulrich.Sieler@lga.de
Zuständige Fachabteilungen
BASt-Anerkennung als Prüfstelle für Fahrbahnmarkierungen
Die LGA Bautechnik GmbH ist eine von der BASt anerkannte Prüfstelle für Fahrbahnmarkierungen gemäß Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13.
Ihre Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing. (FH) Marina Mende
Tel.: +49 (0) 911 817 71-407
E-Mail: Marina.Mende@lga.de
Zuständige Fachabteilungen
BASt-Anerkennung als Prüf- und Überwachungsstelle für die Ausführung nach den ZTV – ING
Die LGA Bautechnik GmbH ist eine von der BASt anerkannte Prüf- und Überwachungsstelle für die Ausführung nach den ZTV – ING, Teil 3, Abschnitte 4 (SIB) und 5 (RISS).
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Sven Dotzauer
Leiter der Prüfstelle
Tel.: +49 (0) 911 817 71-445
E-Mail: sven.dotzauer@lga.de
Dipl.-Ing. (FH) Georg Hubatschek
Stellv. Leiter der Prüfstelle
Tel.: +49 (0) 911 817 71-447
E-Mail: Georg.Hubatschek@lga.de
Zuständige Fachabteilungen
Prüfstelle nach Landesbauordnung (BAY35)
Die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern KdÖR besitzt eine Anerkennung als Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse nach Landesbauordnung (BAY35).
Eine Übersicht der zugehörigen Bauprodukte entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden DIBt-Bescheid (PDF) oder dem Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (PDF).
Kontaktaufnahme: Dieter.Katz@lga.de
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (Univ.) Dieter Katz
Leiter der Prüfstelle
Tel.: +49 (0) 931 4196-123
E-Mail: Dieter.Katz@lga.de
Dipl.-Ing. (Univ.) Roger Hagelstein
Stellv. Leiter der Prüfstelle
Tel.: +49 (0) 931 4196-129
E-Mail: Roger.Hagelstein@lga.de