Neutrale gerichtliche und außergerichtliche Beweissicherungsverfahren
Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung „vor Beginn einer Baumaßnahme“ zu sichern, zu dokumentieren und gegebenenfalls sachverständlich zu beurteilen. Durch eine professionelle Beweissicherung kann aufgrund dieser Schadensdokumentation der LGA klar zwischen bereits vorhandenen Altschäden und baubedingt entstandenen neuen Schäden unterschieden werden. Die bautechnische Beweissicherung der LGA schützt dabei den Bauherrn nachhaltig vor eventuellen Schadenersatzforderungen geschädigter Bewohner. Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger oder Baulastträger der Bebauung im Einflussbereich der Baumaßnahme können aufgrund unserer Dokumentation aber auch problemlos geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Beispiele für Beweissicherungsverfahren
Unsere Leistungen
- Bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123
- Sachverständige Beurteilung des IST- Zustandes von Bauwerken
- Veränderungsfeststellungen im Fall von neuen Schäden