LGA Dienst­leis­tungen Prüfstatik Statik im Brückenbau

Statik im Brückenbau

Statik im Brückenbau

Ob Fußgängerbrücke oder sechsspurige Autobahnbrücke – jede Brücke muss auf die Besonderheiten der Nutzung und der Belastungen, des Baugrundes und des zu erwartenden Verkehrs abgestimmt sein. Die ständig wechselnden Belastungen lassen die verwendeten Werkstoffe ermüden, was in entsprechenden Nachweisen der Betriebsfestigkeit und in der konstruktiven Ausführung berücksichtigt werden muss.

Leis­tungen für den Brücken­bau

LGA-Ingenieure prüfen Baubehelfe wie etwa Schalungen und Hilfsabspannungen oder Traggerüste. Neben der Prüfung bei Neu- oder Umbauten von Brückentragwerken gehört auch die Begutachtung, die Ermittlung der Restlebensdauer oder die regelmäßige Überprüfung des Zustandes bestehender Brücken entsprechend DIN 1076 zu den Aufgaben.

Brückenneubau und Sanierung

LGA misst Schä­den nach Groß­brand

unter einer Brücke bei Schwan­dorf

Ein Feuer unter einer Brücke nahe Schwandorf in der Oberpfalz hat mutmaßlich die Tragfähigkeit der Brücke beeinträchtigt. Der Verkehr auf der B 85 nördlich von Schwandorf, eine Strecke, die von zahlreichen Arbeitnehmern genutzt wird, musste weiträumig umgeleitet werden. Die Hauptstrecke drohte monatelang auszufallen. Das Bauamt Amberg Sulzbach hat Spezialisten für Brandschäden und Brückenstatik der LGA hinzugezogen.

Unsere Dienst­leis­tung­en im Detail

Bauwerksprüfungen

  • Ausführung von Brückenprüfungen
  • Empfehlungen zu erforderlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten
  • Beratung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen
  • Beratung zur Konstruktion von Ersatzneubauten
  • Erforderliche Maßnahmen für temporäre Notinstandsetzungen
  • Koordinierung und Beauftragung der Beteiligten
  • Lasteinstufungsberechnung
  • Erstellung von Bauwerksbüchern und Brückenlisten

Prüfleistungen

  • Prüfung statischer Berechnungen für den Neubau
  • Prüfung der Statik von Lehrgerüsten, Verschüben, Montagezuständen, Bauzuständen
  • Prüfung von Konstruktionszeichnungen hinsichtlich Übereinstimmung zur Statik
  • Geometrische Prüfung
  • Bauüberwachung und Abnahmen

Gutachten im Schadensfall

  • Beurteilung geschädigter, externer Spannglieder z.B nach Anfahrschaden
  • Begutachtung von Lagerschäden (z.B. auf Grund des Alters, fehlerhaften Einbaus …)
  • Kostenschätzung für Versicherungen
  • Instandsetzungs- bzw. Sanierungsempfehlungen
  • Empfehlungen hinsichtlich denkmalpflegerischer Aspekte (z.B. Gewölbe)

Unsere Projekt­referenzen

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Ihr Ansprechpartner

Kai-Uwe Richter

Kai-Uwe Richter
Dipl.-Ing. (Univ.)
Ltd. Baudirektor

LGA Landesgewerbeanstalt Bayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg

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