Zustandsüberwachung von Turmanlagen
Grundsätzlich hat der Eigentümer oder der Unterhaltungspflichtige von baulichen Anlagen diese unter anderem so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden (Musterbauordnung sowie Bauordnung der Länder). Dieser Grundsatzforderung kann mit der Durchführung von regelmäßigen Zustandskontrollen bzw. Prüfungen nachgekommen werden.
Die regelmäßige Prüfung hat den Zweck, eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, bevor Beeinträchtigungen der Standsicherheit eintreten.