Stauanlagen und Stauhaltungsdämme sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Die Anforderungen an den Hochwasserschutz müssen gewahrt sein. Wer Stauanlagen und Stauhaltungsdämme betreibt, hat ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb auf eigene Kosten zu überwachen (Eigenüberwachung).
DIN 19700 STAUANLAGEN
Die Überwachung der Stauanlagen unter Sicherheitsaspekten ist während ihrer gesamten Nutzungsdauer erforderlich und umfasst im Wesentlichen
- Messungen, Beobachtungen und deren Auswertung in engen zeitlichen Abständen (Eigenüberwachung)
- Regelmäßige, zumeist jährliche Sicherheitsberichte (Eigenüberwachung)
- Vertiefte Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen sowie
gegebenenfalls in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials und gegebenenfalls nach außergewöhnlichen Ereignissen
In der vertieften Überprüfung sind alle relevanten Sicherheitsnachweise, für die sich Veränderungen der Eingangsparameter ergeben haben, mit den aktuell gültigen Kennwerten und nach den jeweils gültigen technischen Vorschriften erneut zu führen.
Beispiele Stauanlagen
Leistungen
- Ermittlung der Grundlagedaten
- Ermittlung der hydrologischen Bemessungsgrundlagen
- Überprüfung der wasserwirtschaftlichen Bemessung
- Überprüfung der hydraulischen Nachweise der Betriebseinrichtungen
- Überprüfung der routinemäßigen Bauwerksüberwachung
- Überprüfung der Zuverlässigkeitsnachweise der Anlage
- Begutachtung des baulichen Zustandes der Anlage
- Überprüfung der Betriebssicherheit
- Berichtserstellung und Anlagendokumentation
- Erstellung des Stauanlagenbuches
UNSERE Kompetenzen
- Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
- IHK-Sachverständige (öffentlich bestellt und vereidigt)