LEISTUNGEN FÜR HERSTELLER UND INVERKEHRBRINGER VON BAUPRODUKTEN
Der Markt für Baustoffe bietet enorme Potenziale, birgt aber auch erhebliche Herausforderungen. Eine der wichtigsten Triebkräfte ist die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Baustoffen. Verbraucher suchen zunehmend nach umweltfreundlichen Optionen und fordern glaubhafte Nachweise dafür, dass Produktionsprozesse und Materialien nachhaltig sind. Darüber hinaus legen die staatlichen Behörden ein stärkeres Augenmerk auf das Bauwesen, was zu einer strengeren Gesetzgebung führt, die häufig durch Überlegungen zur Nachhaltigkeit beeinflusst wird.
Hersteller und Händler, die den Zugang zu internationalen Märkten anstreben, müssen sich in einer komplexen Landschaft von gesetzlichen Bestimmungen zurechtfinden.
Im nationalen Bereich spielen immer noch Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer und die Verwaltungsvorschriften technische Baubestimmungen die entscheidende Rolle. Wir als LGA haben unseren Schwerpunkt auf der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB). In der EU wiederum spielt die EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) die entscheidende Rolle.
Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011, auch EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) (englisch Construction Products Regulation – CPR), des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten dient der Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt. Sie legt Bestimmungen fest für die Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung, des Umweltschutzes, sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des öffentlichen Interesses. Sie ersetzt die Richtlinie 89/106/EWG und soll die bestehenden Rahmenbedingungen der Mitgliedsstaaten für das Inverkehrbringen von Bauprodukten vereinheitlichen. Die Bestimmungen der neuen EU-Verordnung beabsichtigen:
- Erfüllung der Kriterien der CE-Kennzeichnung auf Bauprodukten
- Pflicht zur Benennung nationaler Produktinformationsstellen für das Bauwesen
- Erstellung einer Leistungserklärung durch den Hersteller in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Bauprodukts als Grundlage für die CE-Kennzeichnung
- Konkretisierung der Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler und Importeure)
- Festlegung der Rolle und Zuständigkeiten von Herstellern, Vertriebshändlern, Importeuren, technischen Bewertungsstellen sowie der Marktüberwachung und Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anwendung dieser EU-Verordnung
- Einführung vereinfachter Verfahren, die eine Kostenreduktion für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ermöglichen
- Festlegung eines klaren Rahmens für die harmonisierten technischen Spezifikationen (hEN, EAD in Verbindung mit ETA)
Hersteller, die einen geeigneten Partner für die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung ihrer Bauprodukte suchen, finden bei uns den idealen Partner, und das schon seit 1869. Wir begleiten Sie auf Basis nationaler, europäischer und internationaler Grundlagen weltweit aktiv als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle. Zuverlässig, neutral, unparteilich und unabhängig unterstützen wir Sie mit fachlicher Kompetenz und absoluter Diskretion. So heißt es bisher und heißt es auch zukünftig bei der LGA: „Mit Sicherheit Qualität“. Dieser Leitspruch ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Beispiele
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
- Überwachung und Zertifizierung von Abgasanlagen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Wärmedämmstoffen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Silikastaub für Beton
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Beton
- Überwachung und Zertifizierung von Betonfertigteilen
- Überwachung und Zertifizierung von Holzbauprodukten
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Gesteinskörnungen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Substraten zur Grundstücksentwässerung
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Asphalt & Bitumen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Fahrbahnmarkierungen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Beschichtungen
- Überwachung und Zertifizierung von Fahrzeugrückhaltesysteme
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Lichtmasten
- Überwachung und Zertifizierung von metallischen Bauprodukten und Befestigungen
- Prüfung von Mörtel und Klebstoffen für Fliesen und Platten
- Prüfung von Naturstein
Informationen zur Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten
- Allgemeine Information zur Prüfung und Zertifizierung erhalten Sie hier: Information zur Prüfung und Zertifizierung.
- Wenn Sie eine Anfrage stellen wollen, so nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
- Informationen zu bereits zertifizierten Produkten/Kunden erhalten Sie auf Anfrage an zertifizierung@lga.de.
- Informationen zu bereits geprüften Produkten im System 3 erhalten Sie auf Anfrage an LGAMS@lga.de.
- Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen bzw. Prüf- oder Zertifizierungsprogramme, ein Muster des Zertifizierungsvertrages, Information zu den Kosten, sowie Checklisten für die Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle.
- Wenn Konformitätsaussagen in Bezug zu einer festgelegten Anforderung in Prüfberichten getroffen werden, müssen Entscheidungsregeln zur Berücksichtigung der Messunsicherheiten definiert werden. Diese finden Sie in den Entscheidungsregeln zu Konformitätsaussagen in Prüfberichten.