LGA Dienst­leis­tungen Material­prüfung Beurtei­lung von Anlagen und Bau­teilen nach WHG und nach AwSV

Beurtei­lung von Anlagen und Bau­teilen nach WHG und nach AwSV

Beurtei­lung von Anlagen und Bau­teilen nach WHG und nach AwSV

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz der Gewässer. Eine Beurteilung von Anlagen und Bauteilen zielt darauf ab, dass deren Betreiben keine nachteiligen Auswirkungen auf Gewässer hat. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz (AWSV) ist in Deutschland ein rechtliches Instrument, das die Umsetzung und Ausführung des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisiert.

Die LGA Bautechnik GmbH ist vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) anerkannt. Im Rahmen unserer Tätigkeiten führen wir erstmalige und wiederkehrende Prüfungen sowie Nachprüfungen entsprechend dem Gefährdungspotential der jeweiligen Anlagen durch.

Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV

Die LGA ist vom Bayerischen Landesamt für Umwelt als Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) anerkannt. Die Anerkennung  umfasst folgende Gebiete:

  • Prüfung von Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erstellung von Gutachten für die Erfüllung der Gewässerschutzanforderungen und Eignungsfeststellungen von Anlagen
  • Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben

Die Anerkennung ist in allen Bundesländern gültig.

Beispiele

Fach­betrieb nach WHG – Über­wachungs­vertrag

Wenn Sie eine Antrag zum Abschluss eines Überwachungsvertrages zur Anerkennung als Fachbetrieb nach WHG stellen wollen, so nutzen Sie bitte das Antragsformular.

Antragsformular

Ihr Ansprechpartner

Georg Hubatschek

Georg Hubatschek
Dipl.-Ing. (FH)

LGA Bautechnik
Tillystraße 2
90431 Nürnberg

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