Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV
Die LGA ist vom Bayerischen Landesamt für Umwelt als Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) anerkannt. Die Anerkennung umfasst folgende Gebiete:
- Prüfung von Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Erstellung von Gutachten für die Erfüllung der Gewässerschutzanforderungen und Eignungsfeststellungen von Anlagen
- Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben
Die Anerkennung ist in allen Bundesländern gültig.
Beispiele
Fachbetrieb nach WHG – Überwachungsvertrag
Wenn Sie eine Antrag zum Abschluss eines Überwachungsvertrages zur Anerkennung als Fachbetrieb nach WHG stellen wollen, so nutzen Sie bitte das Antragsformular.