Die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern KdöR ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach eigener Prüfung und unter Einsatz von Tools wie WAVE sowie weiteren manuellen Tests mit den Anforderungen des BFSG vollständig vereinbar.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt:
- Alle Bilder verfügen über aussagekräftige Alternativtexte.
- Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar.
- Es wurden ausreichende Farbkontraste sichergestellt.
- Die Seite ist mit gängigen Screenreadern kompatibel.
- Formulare sind barrierefrei gestaltet und nutzbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz aller Bemühungen sind folgende Barrieren bekannt:
Kontrastverhältnis auf /unternehmen/geschichte/zeittafeln:
Die Darstellung ist stark an die Druckvorlage zur 150 Jahre LGA Festschrift angelehnt und entspricht deshalb nicht vollständig den empfohlenen Kontrastwerten. Zur besseren Lesbarkeit kann das Druck-PDF genommen werden.
Kontrastverhältnis auf den Einzelseiten der Impulse-Kundenjournal-Seiten
Die Darstellung ist stark an die Druckvorlage angelehnt und entspricht deshalb nicht vollständig den empfohlenen Kontrastwerten. Zur besseren Lesbarkeit kann das Druck-PDF genommen werden.
Google reCAPTCHA in Formularen:
Auf einigen Formularseiten wird Google reCAPTCHA zur Spam-Abwehr eingesetzt. Das von Google bereitgestellte reCAPTCHA-Interface weist laut aktuellen Accessibility-Tests (z. B. WAVE) fehlende Form Labels auf. Diese Barriere betrifft ausschließlich das von Google eingebundene Interface und liegt außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Google arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen der Zugänglichkeit ihrer Dienste.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen dennoch Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an:
marketing@lga.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 51 – Marktüberwachung
Maximilianstraße 39
80538 München
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für das Online-Angebot der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern KdöR unter www.lga.de, das Ingenieur- und Prüfdienstleistungen sowie Informationen zu Standsicherheit, Bauwerksprüfung, Brandschutz, Geotechnik, Verkehrswegebau und Materialprüfung bereitstellt.
Stand der Erklärung: 27.06.2025