LGA Dienst­leis­tungen Geo­technik Hochwasser­schutz
Das Bild zeigt eine Betonbrücke über einem kleinen Gewässer. Die Brücke hat drei große rechteckige Wasserdurchlässe, die von massiven Betonpfeilern getragen werden. Sie dienen als Staudamm. Entlang der Brücke verläuft ein blaues Metallgeländer, die Ufer sind mit Steinen gegen Erosion gesichert.

Hochwasser­schutz

VERTIEFTE ÜBERPRÜFUNG VON STAUANLAGEN

Stauanlagen, Stauhaltungsdämme und Hochwasserschutzanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und auch zu unterhalten.

Die Anforderungen an den Hochwasserschutz müssen jederzeit gewahrt sein. Wer Stauanlagen und Stauhaltungsdämme betreibt, hat ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb zu überwachen. Die Überwachung der Stauanlagen unter Sicherheitsaspekten ist während ihrer gesamten Nutzungsdauer erforderlich in der DIN 19700 geregelt.

Stauanlagen und Stauhaltungsdämme sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Die Anforderungen an den Hochwasserschutz müssen gewahrt sein. Wer Stauanlagen und Stauhaltungsdämme betreibt, hat ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb auf eigene Kosten zu überwachen (Eigenüberwachung).

DIN 19700 STAUANLAGEN

Die Überwachung der Stauanlagen unter Sicherheitsaspekten ist während ihrer gesamten Nutzungsdauer erforderlich und umfasst im Wesentlichen

  • Messungen, Beobachtungen und deren Auswertung in engen zeitlichen Abständen (Eigenüberwachung)
  • Regelmäßige, zumeist jährliche Sicherheitsberichte (Eigenüberwachung)
  • Vertiefte Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen sowie

gegebenenfalls in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials und gegebenenfalls nach außergewöhnlichen Ereignissen
In der vertieften Überprüfung sind alle relevanten Sicherheitsnachweise, für die sich Veränderungen der Eingangsparameter ergeben haben, mit den aktuell gültigen Kennwerten und nach den jeweils gültigen technischen Vorschriften erneut zu führen.

Beispiele Stauanlagen

Leis­tungen

  • Ermittlung der Grundlagedaten
  • Ermittlung der hydrologischen Bemessungsgrundlagen
  • Überprüfung der wasserwirtschaftlichen Bemessung
  • Überprüfung der hydraulischen Nachweise der Betriebseinrichtungen
  • Überprüfung der routinemäßigen Bauwerksüberwachung
  • Überprüfung der Zuverlässigkeitsnachweise der Anlage
  • Begutachtung des baulichen Zustandes der Anlage
  • Überprüfung der Betriebssicherheit
  • Berichtserstellung und Anlagendokumentation
  • Erstellung des Stauanlagenbuches

UNSERE Kompe­tenzen

  • Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
  • IHK-Sachverständige (öffentlich bestellt und vereidigt)

Ihre Ansprechpartnerin

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