LGA Dienst­leis­tungen Material­prüfung Fach­­betriebe gemäß §62 AwSV
Das Bild zeigt eine Wasserstoffanlage mit großen Stahltanks und Rohrleitungen, aufgenommen aus einem Weitwinkelblickwinkel. Im Vordergrund liegt etwas Schnee, was auf eine kalte Umgebung hinweist. Die Anlage wirkt sauber und gut gepflegt und steht für die Erzeugung sauberer Wasserstoffenergie.

Fach­­betriebe gemäß §62 AwSV

Fach­betriebe gemäß §62 AwSV

Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Betreiber solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, innen Reinigen und Stilllegen von Anlagen.

Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal entsprechend betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen Fachbetrieb beauftragen, der nach Wasserhaushaltsgesetz qualifiziert ist.

Nachfolgend finden Sie von der LGA Zertifizierte Fachbetriebe gemäß §62 AwSV.

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