LGA Dienst­leis­tungen Material­prüfung Prüfen, Überwachen und Zertifizieren von Bauprodukten
Das Bild zeigt mehrere Haufen verschiedener Baustoffe. Im Vordergrund liegt ein Haufen aus kleinem grauem Kies, dahinter befindet sich ein beiger Sandhaufen. Weiter hinten ist ein weiterer Haufen mit etwas größeren Steinen oder gebrochenem Gestein (Splitt) zu sehen.

Prüfen, Überwachen und Zertifizieren von Bauprodukten

Prüfen, Überwachen und Zertifizieren von Bauprodukten

Die LGA ist als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten nach Landesbauordnung (BAY02) anerkannt. Eine Übersicht der zugehörigen Bauprodukte entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden DIBt-Bescheid oder dem Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen.

Die LGA hat darüber hinaus vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine Notifizierung nach EU-Bauprodukteverordnung (NoBo 0780) als Produktzertifizierungsstelle und als Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle auf Basis der Akkreditierung als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und als Prüflabor auf Basis der Akkreditierung als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Sofern im Rahmen der flexiblen Akkreditierung von der Urkundenanlage abweichende Ausgabestände angewendet werden, stellen wir hier eine Liste mit entsprechenden Ausgabeständen zur Verfügung.

Bauprodukte sicher in den Markt bringen – mit der LGA

Der Markt für Bauprodukte entwickelt sich rasant. Nachhaltigkeit, neue EU‑Regelwerke und steigende Anforderungen der Behörden machen die Konformität komplexer – und für Hersteller gleichzeitig entscheidender denn je.

Als anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle BAY02 unterstützt die LGA Sie bei allen nationalen Anforderungen (BayBO, BayTB) und als akkreditierte und notifizierte Stelle 0780 unterstützt die LGA Sie bei allen Anforderungen auf europäischer Ebene (BauPVO).

Seit dem 8. Januar 2026 gilt die neue BauPVO (EU‑Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110).

In den nach dem 8.1.2026 veröffentlichten harmonisierten europäischen Normen unter der BauPVO werden verpflichtend Nachhaltigkeitsangaben nach EN 15804 in der Leistungs‑ und Konformitätserklärung gefordert.

Die Validierung von Nachhaltigkeitsdaten und Überprüfung der Anforderungen an künftige Ökobilanzen wird sowohl Hersteller als auch notifizierte stellen vor Herausforderungen stellen.

Wir nehmen die Herausforderung an!

Seit 1869 steht die LGA für geprüfte Qualität, Neutralität und Sicherheit.

Beispiele

UNSERE DIENST­LEISTUNGEN

Informa­tionen zur Prüfung, Über­­wachung und Zerti­fi­zierung von Bau­­produkten

  • Allgemeine Information zur Prüfung und Zertifizierung erhalten Sie hier: Information zur Prüfung und Zertifizierung.
  • Wenn Sie eine Anfrage stellen wollen, so nutzen Sie bitte das Anfrageformular / Anfrageformular(EN).
  • Informationen zu bereits zertifizierten Produkten/Kunden erhalten Sie auf Anfrage an zertifizierung@lga.de.
  • Informationen zu bereits geprüften Produkten im System 3 erhalten Sie auf Anfrage an LGAMS@lga.de.
  • Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen bzw. Prüf- oder Zertifizierungsprogramme, ein Muster des Zertifizierungsvertrages, Information zu den Kosten, sowie Checklisten für die Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • Wenn Konformitätsaussagen in Bezug zu einer festgelegten Anforderung in Prüfberichten getroffen werden, müssen Entscheidungsregeln zur Berücksichtigung der Messunsicherheiten definiert werden. Diese finden Sie in den Entscheidungsregeln zu Konformitätsaussagen in Prüfberichten.

WEITERE INFOR­MATIONEN FÜR HER­STELLER UND INVER­KEHR­BRINGER VON BAU­PRODUKTEN

Ihr Ansprechpartner

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