Bauprodukte sicher in den Markt bringen – mit der LGA
Der Markt für Bauprodukte entwickelt sich rasant. Nachhaltigkeit, neue EU‑Regelwerke und steigende Anforderungen der Behörden machen die Konformität komplexer – und für Hersteller gleichzeitig entscheidender denn je.
Als anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle BAY02 unterstützt die LGA Sie bei allen nationalen Anforderungen (BayBO, BayTB) und als akkreditierte und notifizierte Stelle 0780 unterstützt die LGA Sie bei allen Anforderungen auf europäischer Ebene (BauPVO).
Seit dem 8. Januar 2026 gilt die neue BauPVO (EU‑Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110).
In den nach dem 8.1.2026 veröffentlichten harmonisierten europäischen Normen unter der BauPVO werden verpflichtend Nachhaltigkeitsangaben nach EN 15804 in der Leistungs‑ und Konformitätserklärung gefordert.
Die Validierung von Nachhaltigkeitsdaten und Überprüfung der Anforderungen an künftige Ökobilanzen wird sowohl Hersteller als auch notifizierte stellen vor Herausforderungen stellen.
Wir nehmen die Herausforderung an!
Seit 1869 steht die LGA für geprüfte Qualität, Neutralität und Sicherheit.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
- Überwachung und Zertifizierung von Abgasanlagen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Wärmedämmstoffen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Silikastaub für Beton
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Beton
- Überwachung und Zertifizierung von Betonfertigteilen
- Überwachung und Zertifizierung von Holzbauprodukten
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Gesteinskörnungen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Substraten zur Grundstücksentwässerung
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Asphalt & Bitumen
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Beschichtungen
- Überwachung und Zertifizierung von Fahrzeugrückhaltesysteme
- Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Lichtmasten
- Überwachung und Zertifizierung von metallischen Bauprodukten und Befestigungen
- Prüfung von Mörtel und Klebstoffen für Fliesen und Platten
- Prüfung von Naturstein
- Prüfung von metallischen Werkstoffen und Bauteilen
- Prüfung von Betonstahl
- CSC-Zertifizierung von Gesteinskörnungen, Beton, Betonfertigteilen und Zement
Informationen zur Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten
- Allgemeine Information zur Prüfung und Zertifizierung erhalten Sie hier: Information zur Prüfung und Zertifizierung.
- Wenn Sie eine Anfrage stellen wollen, so nutzen Sie bitte das Anfrageformular / Anfrageformular(EN).
- Informationen zu bereits zertifizierten Produkten/Kunden erhalten Sie auf Anfrage an zertifizierung@lga.de.
- Informationen zu bereits geprüften Produkten im System 3 erhalten Sie auf Anfrage an LGAMS@lga.de.
- Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen bzw. Prüf- oder Zertifizierungsprogramme, ein Muster des Zertifizierungsvertrages, Information zu den Kosten, sowie Checklisten für die Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle.
- Wenn Konformitätsaussagen in Bezug zu einer festgelegten Anforderung in Prüfberichten getroffen werden, müssen Entscheidungsregeln zur Berücksichtigung der Messunsicherheiten definiert werden. Diese finden Sie in den Entscheidungsregeln zu Konformitätsaussagen in Prüfberichten.
WEITERE INFORMATIONEN FÜR HERSTELLER UND INVERKEHRBRINGER VON BAUPRODUKTEN
Wie gelingt Herstellern und Händlern der Zugang zu internationalen Märkten?
Hersteller und Händler, die den Zugang zu internationalen Märkten anstreben, müssen sich in einer komplexen Landschaft von gesetzlichen Bestimmungen zurechtfinden.
Im nationalen Bereich spielen immer noch Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer und die Verwaltungsvorschriften technische Baubestimmungen die entscheidende Rolle. Wir als LGA haben unseren Schwerpunkt auf der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB). In der EU wiederum spielt die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) die entscheidende Rolle.
Ab wann gilt die novellierte EU‑Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110?
Am 18. Dezember 2024 wurde die Novelle der Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Seit dem 8. Januar 2026 wird diese angewendet.
Ab wann werden neue harmonisierte Normen nach der novellierten BauPVO erwartet?
Es gibt derzeit ca. 470 harmonisierte europäische Normen (hEN), diese sind in 36 Produktfamilien unterteilt.
Voraussichtlich ab 2026 wird mit der Veröffentlichung neuer harmonisierter europäischer Normen (hEN) nach dieser neuen Bauprodukteverordnung begonnen. Es wird erwartet, dass dieser Prozess mindestens 10 Jahre in Anspruch nehmen wird. Im Anschluss (bis 2039) sollen alle harmonisierten technischen Spezifikationen transferiert sein und die alte Bauprodukteverordnung komplett abgelöst sein. Bis 2039 wird es eine Übergangszeit mit beiden Bauprodukteverordnungen (CPRs) nebeneinander geben. Die folgenden Produktfamilien werden davon voraussichtlich schon in den kommenden 1-2 Jahren betroffen sein: „Vorgefertigter Normal-, Leicht- und Porenbeton“, „Metallbauprodukte und Zubehörteile“ und „Zement, Baukalk und andere hydraulische Binder/Bindemittel“.
Welche Änderungen bringt die neue Bauprodukteverordnung (CPR)?
Der größte Unterschied wird sein, dass Hersteller in ihrer künftigen Leistungs- und Konformitätserklärung Nachhaltigkeitsdeklarationen in Anlehnung an EN 15804 vornehmen müssen.
Für notifizierte Stellen – wie die LGA – wird ein neuer Aufgabenschwerpunkt darin liegen, die die Input-Daten, Annahmen, die Einhaltung der produktkategoriespezifischen Vorschriften, sowie die Verwendung einer geeigneten Software zu validieren.
Welche Pflichten ergeben sich aus der EU‑BauPVO für Hersteller, Händler und Importeure?
Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011, auch EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) (englisch Construction Products Regulation – CPR), des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten dient der Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt. Sie legt Bestimmungen fest für die Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung, des Umweltschutzes, sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des öffentlichen Interesses. Sie ersetzt die Richtlinie 89/106/EWG und soll die bestehenden Rahmenbedingungen der Mitgliedsstaaten für das Inverkehrbringen von Bauprodukten vereinheitlichen. Die Bestimmungen der neuen EU-Verordnung beabsichtigen:
- Erfüllung der Kriterien der CE-Kennzeichnung auf Bauprodukten
- Pflicht zur Benennung nationaler Produktinformationsstellen für das Bauwesen
- Erstellung einer Leistungserklärung durch den Hersteller in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Bauprodukts als Grundlage für die CE-Kennzeichnung
- Konkretisierung der Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler und Importeure)
- Festlegung der Rolle und Zuständigkeiten von Herstellern, Vertriebshändlern, Importeuren, technischen Bewertungsstellen sowie der Marktüberwachung und Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anwendung dieser EU-Verordnung
- Einführung vereinfachter Verfahren, die eine Kostenreduktion für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ermöglichen
- Festlegung eines klaren Rahmens für die harmonisierten technischen Spezifikationen (hEN, EAD in Verbindung mit ETA)
Hersteller, die einen geeigneten Partner für die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung ihrer Bauprodukte suchen, finden bei uns den idealen Partner.
Wir begleiten Sie auf Basis nationaler, europäischer und internationaler Grundlagen weltweit aktiv als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle.






