LINERPRÜFUNG IN MITTELDEUTSCHLAND IN DER NÄHE EINES VERBRAUCHERMARKTES
Die regelmäßige Rohr- und Kanalprüfung ist in Bayern Pflicht (siehe roter Kasten unten). Bei der LGA ist Markus Maletz der Experte für dieses Spezialgebiet. Mit Routine hat unser vorliegender Fall aber nichts zu tun, eher mit einer Nachlässigkeit, weshalb wir Einzelheiten neutral halten. Zu guter Letzt konnte Markus Maletz den Fehler absichern und so dem Verursacher viel Geld sparen.
VERHÄNGNISVOLLER FEHLER
Das Schlauchlining ist ein Verfahren, um beschädigte Kanalrohre zu sanieren, ohne dabei eine Aufgrabung zu tätigen. Dabei wird ein mit Reaktionsharz getränkter Schlauch mit der Länge und dem Innendurchmesser des betreffenden Altrohres durch die Einstiegschächte in den Kanal eingezogen bzw. inversiert. Der Schlauch wird dann durch den Luft- oder Wasserüberdruck formschlüssig an die Altrohrwandung gepresst und in diesem Zustand durch UV-Licht oder Wärme zu einem Liner ausgehärtet. Es entsteht ein neues, statisch tragfähiges „Rohr im Rohr“, welches formschlüssig (close-fit) anliegt. Im vorliegenden Fall eines reparaturbedürftigen Regenwasserkanals in der Nähe eines Verbrauchermarktes verwendete die ausführende Firma jedoch einen Schlauchliner – auch CIPP genannt – mit einem zu großem Durchmesser.
ZWEI FALTEN STÖREN DEN DURCHFLUSS
Markus Maletz, der sich seit über 30 Jahren mit Rohrsanierung beschäftigt und weltweit als Experte tätig ist, erklärt: „Das Kanalrohr besaß einen Durchmesser von 350 mm, aber durch einen Messfehler wurde ein Schlauchliner mit einem Durchmesser von 400 mm eingebaut und ausgehärtet.“ So berichtete ihm das bauausführende Unternehmen. „Beim Einbau entstanden fast auf der gesamten Länge zwei dicke Falten“, so Maletz. Es war also die Frage, ob die Standsicherheit weiter gewährleistet ist.
KOMPLEXES RECHENPROGRAMM HILFT BEI DER LÖSUNG
Nun war guter Rat teuer: Maletz vermaß Rohr und Falten mittels einer fahrbaren Kamera – es waren immerhin 40 Meter Regenwasserkanal in ca. zwei Metern Tiefe, die saniert wurden. Ein Baugrundgutachter erkundete die Bettung der Leitung und stellte die notwendigen bodenmechanischen Kennwerte zur Verfügung. Auch die Risse im Rohr, Ursache für die notwendige Sanierung, wurden berücksichtigt. Alle Daten wurden in das FEM-Programm eingegeben. So konnte das reale Rohr mit dem Liner virtuell modelliert werden. Schließlich wurden alle Lasten, die der Schlauchliner aufnehmen muss, im Programm simuliert. Für das Innere der Falte wurde eine maximale Druckspannung von ca. 50 N/mm2 errechnet. Diese Werte wurden mit der Festigkeit des Materials (gem. Prüfbericht) abgeglichen, „unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors“, resümiert Markus Maletz. „So konnte schließlich bescheinigt werden, dass das vorhandene Schlauchlining alle planmäßigen äußeren Lasten aufnehmen kann.“ Da die Falten sich im rechten Kämpfer der Leitung befinden, sind auch hydraulisch keine großen Einschränkungen zu erwarten. Der Liner kann somit im Altrohr verbleiben, wird häufiger überwacht und muss nicht aufwändig herausgeschnitten werden. Und die Moral von der Geschichte: Eine exakte Kalibrierung der Leitung vor der Sanierung ist unumgänglich, um solche Fehler zu vermeiden.
DEFINITION ROHRPRÜFUNG
Die Überprüfung von Rohren ist bei der LGA im Bereich der Bauwerksprüfung angesiedelt. Es werden u. a. Dichtheitsprüfungen ausgewertet (mit Luft oder Wasser) und Kamerainspektionen durchgeführt, die zur Überprüfung der Tragfähigkeit und Dichtigkeit von Abwasser- und Trinkwasserleitungen dienen. In Bayern besteht eine landesweite Pflicht zur Überwachung öffentlicher Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen (EÜV). Jedoch unterliegen auch die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen dieser Prüfpflicht, die in der lokalen Entwässerungssatzung geregelt ist. Abwasserleitungen müssen je nach Standort mit der Pflicht zur Eigenüberwachung alle 10 bis 25 Jahre geprüft werden.





















