MEDIATIONSVERFAHREN GESETZLICH GEREGELT
Unter Mediation werden freiwillige Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten durch einen Mediator verstanden. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen. Seit 2012 gibt es ein Mediationsgesetz, die außergerichtliche Konfliktbeilegung hat somit einen offiziellen Rahmen erhalten. Eine besondere Verantwortung fällt seit 2017 den „zertifizierten Mediatoren“ zu, deren Ausbildung in einer Verordnung geregelt ist.
KONFLIKTE: UNTERSCHIEDLICHE INTERESSEN
„Konflikte am Bau zwischen Hausbesitzern und Generalunternehmern oder Architekten und Bauherren liegen manchmal wegen unterschiedlicher Interessenlagen in der Natur der Dinge. Eine Mediation kann hier viel Ärger und letztlich viel Geld sparen“, so Straußberger.
LGA BIETET NUN AUCH KONFLIKT­LÖSUNGEN AN
„Außergerichtliche Konfliktlösung klingt ja etwas kriegerisch“, so Straußberger, „aber das Gegenteil trifft zu: Zunehmend wird bei großen Bauvorhaben im Vertrag geregelt, dass Mediationspflicht besteht, bevor Gerichte angerufen werden.“
Die LGA Nürnberg bietet künftig die professionelle Begleitung bei der Findung außergerichtlicher Lösungen in Streitfällen am Bau an.
DIPL.-ING. (FH) DIETER STRAUSSBERGER
Normalerweise kennt man Dieter Straußberger als erfahrenen ö.b.u.v. Sachverständigen, als Projektmanager und Berater in schwierigen Fällen im Straßenbau, Tiefbau und Spezialtiefbau. Er ist schließlich seit über 30 Jahren bei der LGA tätig, seit über 20 Jahren in leitenden Funktionen. Nun hat er zusätzlich eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator bei der IHK Nürnberg erfolgreich abgeschlossen.