DIETER STRAUSSBERGER SIEHT VERMEHRTEN BERATUNGSBEDARF FÜR WIRTSCHAFTLICHE SANIERUNGSKONZEPTE DURCH EXPERTEN DES LGA GRUNDBAUINSTITUTES
„Die Forschungsergebnisse zum Klimawandel lassen in den kommenden Jahrzehnten … Änderungen erwarten, die signifikante Auswirkungen auf das Temperatur-, Niederschlags- und Abflussgeschehen in Deutschland nach sich ziehen werden. Der Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft werden so beeinflusst, dass – sicherlich regional unterschiedliche – Anpassungsstrategien entwickelt werden müssen, die für die Gesellschaft und die Natur nachteilige Folgen kompensieren oder zumindest lindern helfen.“
Diese Veröffentlichung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) stammt aus dem Jahr 2014 (DWA Themenreihe, „Anpassungsstrategien für Stauanlagen an den Klimawandel“) und die Folgen des Klimawandels, zum Beispiel heiße Sommer, insgesamt weniger Niederschläge, vermehrte sintflutartige Regengüsse, sind weltweit spürbar. Stauanlagen wie Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Staustufen und sonstige Wasserspeicher unterliegen einer regelmäßigen Begutachtungspflicht. Ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt in der Regel 80 bis 100 Jahre, ihre technische Lebensdauer reicht noch weit darüber hinaus. Das heißt, dass die nicht selten in die Jahre gekommenen Anlagen nun auf völlig veränderte Rahmenbedingungen treffen.
BINDENDE GESETZLICHE REGELUNGEN
Seit 2018 gelten neue bindende Regelungen, die in § 36 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) festgehalten sind: „Stauanlagen und Stauhaltungsdämme sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten … Wer Stauanlagen und Stauhaltungsdämme betreibt, hat ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb auf eigene Kosten zu überwachen. Entsprechen vorhandene Stauanlagen oder Stauhaltungsdämme nicht den vorstehenden Anforderungen, so kann die zuständige Behörde die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen anordnen.“
SICHERHEITSBERICHTE UND VERTIEFTE PRÜFUNG IM 10-JAHRE-TURNUS ALLEINE NICHT AUSREICHEND
Für das LGA Grundbauinstitut, das mit den Prüfungen betraut ist, bedeutet dies, dass nach DIN 19700 die Überwachung von Stauanlagen unter Sicherheitsaspekten während der gesamten Nutzungsdauer in Zeitintervallen von einem bzw. drei Jahren sowie alle zehn Jahre erforderlich ist. Bei der alle 10 Jahre durchzuführenden vertieften Überprüfung müssen die statischen, hydrologischen und hydraulischen Bemessungsgrundlagen sowie die betrieblichen Vorgaben und das Überwachungskonzept überprüft werden. Die durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren, der Sicherheitszustand der Stauanlage ist zu beurteilen. „Dies muss sehr gründlich geschehen, reicht aber nicht mehr aus. Neben der reinen Überwachung zwischen den großen Prüfungen gewinnt der Bedarf an Beratung in Bezug auf wirtschaftliche Sanierungskonzepte und die Zukunftssicherheit der Anlagen immer mehr an Bedeutung“, so Abteilungsleiter Dieter Straußberger. Ein Schwerpunkt sind gerade die vielen kleineren Stauanlagen, die praktisch jede Kommune unterhält und die gegebenenfalls bei außergewöhnlichen Ereignissen geschädigt wurden. „Bauwerksteile, bei denen sich ein Schaden plötzlich, also ohne andere Vorwarnzeit ereignen könnte, sind besonders eingehend zu überwachen. Das gilt auch für den Untergrund und Hänge“, hat Straußberger festgestellt. Insgesamt sind die Betreiber der Anlagen in der Pflicht, deren Funktionsfähigkeit regelmäßig prüfen zu lassen. Kleine Beeinträchtigungen können große Folgen heraufbeschwören, denn bei einem Versagen der Stauanlagen entstehen schwere Schäden.